Schüler*innen, die den ESA bereits in Jahrgang 9 erreicht haben, erhalten zum Ende von Jahrgang 10 den erweiterten ESA (erweiterter Hauptschulabschluss), wenn sie in der laufenden Unterrichtsarbeit einen Notenschnitt von G4 erreicht haben.
Schüler*innen, die im neunten Jahrgang keinen Abschluss erreicht haben und die zum Halbjahr im Jahrgang 10 keine MSA-Prognose haben, müssen an den ESA-Prüfungen teilnehmen und erhalten den erweiterten ESA, wenn durch Prüfung und Unterrichtsarbeit eine Durchschnittsnote von G4 erreicht wird.