Ab Ende der achten Klasse wird auf den Zeugnissen der Stadtteilschulen vermerkt, welchen Schulabschluss man mit den derzeitigen Leistungen erreichen würde, die sogenannte Prognose.
ESA
Zum Ende der Jahrgangsstufe 9 nehmen alle Schüler*innen, die zum Halbjahr die Prognose „Erster Schulabschluss“ (ESA, früher Hauptschulabschluss) oder „ohne Abschluss“ haben, an den ESA-Abschlussprüfungen teil.
Die anderen Schüler*innen des 9. Jahrganges können auf Antrag der bzw. des Sorgeberechtigten und mit Genehmigung der Zeugniskonferenz an der Prüfung teilnehmen.
Schüler*innen, die am Ende von Jahrgang 9 in ihrem Zeugnis in allen Fächern eine „G2“ (oder besser) vorweisen können, erhalten den ESA auch ohne Teilnahme an der Prüfung.
Die Prüfungen werden in den drei Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch abgelegt und bestehen jeweils aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Zusätzlich müssen die Schüler*innen, die an den Abschlussprüfungen in Jahrgang 9 teilnehmen, in einem der drei Fächer in der mündlichen Prüfung eine sogenannte „Praxisorientierte Prüfung“ ablegen. Diese Präsentation muss Inhalte des Prüfungsfaches (z.B. einen Vortrag in englischer Sprache) und gewonnene Erfahrungen und Kenntnisse in der Praxis abdecken. Das bedeutet, dass sie ihre Erfahrungen und Kenntnisse aus den Praktika oder anderen, außerschulischen Kontexten präsentieren müssen. Themenschwerpunkte können auch Inhalte aus ehrenamtlichen Tätigkeiten sein oder praxisorientierte Kenntnisse aus dem Unterricht.
Der Erste Schulabschluss ist bestanden, wenn man an den Prüfungen teilgenommen hat und in allen Fächern die Durchschnittsnote von G4 erreicht.
Schüler*innen, die im neunten Jahrgang keinen Abschluss erreicht haben und die zum Halbjahr im Jahrgang 10 keine MSA-Prognose haben, müssen an den ESA-Prüfungen teilnehmen und erhalten den erweiterten ESA, wenn durch Prüfung und Unterrichtsarbeit eine Durchschnittsnote von G4 erreicht wird.