Schülerarbeitszeit

Die Schülerarbeitszeit (SAZ) stellt einen wichtigen Baustein des Forderns und Förderns an der ILS dar. Es handelt sich um eine eigenverantwortliche Lernzeit, die in den unterschiedlichen Jahrgängen spezifiziert wird und in der Lernlücken geschlossen oder fachliche Herausforderungen gestellt werden können.

Die SAZ ist im Jahrgang 5-7 als Doppelstunde und in den Jahrgängen 8-10 als Einzelstunde geplant. Die SAZ-Zeit ist außerhalb der verpflichtenden Stundenanzahl und somit ein Angebot des teilgebundenen Ganztages. Die Schülerarbeitszeit wird nicht bewertet, die Teilnahme ist verpflichtend.

Die SAZ im Jahrgang 5 findet im Wesentlichen im Klassenverband statt. Die Schwerpunkte liegen dabei auf der Förderung der organisatorischen und methodischen Kompetenzen, um den Übergang von der Grundschule zur Stadtteilschule zu unterstützen und die sozialen Kompetenzen im Klassenverband zu festigen.

In Jahrgang 6 und Jahrgang 7 werden die SAZ-Stunden klassenübergreifend durchgeführt. Dies bietet die Chance, in neuen Gruppenkonstellationen zu arbeiten und eine gezielte fachliche Förderung zu erfahren, denn die Einteilung in die klassenübergreifenden SAZ-Kurse Mathematik, Deutsch und Englisch erfolgt über das Notenbild auf der Zeugniskonferenz.
In Jahrgang 8-10 wird die SAZ im Klassenverband durchgeführt. Neben dem sehr individuellen eigenständigen Lernen und Üben kann die Zeit auch für Gruppenarbeiten bzw. Prüfungsvorbereitungen genutzt werden.

Die Auswahl der Schüler*innen für die Kurse der Begabtenförderung im Rahmen der SAZ wird auf den Teamsitzungen besprochen und in den Zeugniskonferenzen festgelegt. Neben der Nomination durch KERMIT-Ergebnisse (Kompetenzen ermitteln) ist dabei die individuelle/kollegiale Sichtweise entscheidender als der aktuelle Leistungsstand. Auch Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf werden in den SAZ-Stunden bei Bedarf in einer Kleingruppe durch Sonderpädagog*innen unterstützt.

Parallel zu den SAZ-Kursen finden in Jahrgang 5-7 auch die Sprachförderkurse statt, die durch Ergebnisse der SCHNABEL-Testung (Schreiben = nachdenken, anwenden, behalten, erfolgreich lernen) und des SLT (Stolperwörterlesetest) verpflichtend zugeordnet werden. Auch die Teilnahme an §45 Förderungen wird durch Beschluss der Zeugniskonferenz aufgrund des Leistungsstandes in Jahrgang 5-10 bindend.

Stadtteilschule in Hamburg Uhlenhorst / Barmbek-Süd